Da draußen in den Wiesen, die im Frühjahr die Elbe mit ihren Wassern überflutet, liegt in einem Viereck von riesigen Pappeln ein Haus. „In den Pappeln“ sagt der Volksmund zu diesem Hof des Wärters der Prinzenwiesen. Daß dieses unscheinbare Fleckchen den Mittelpunkt des Gutes Greifenwerder bildet, wissen die wenigsten, die daran vorbeigehen. Auch daß vor fast 200 Jahren ein „adl. Esebeckisches Vorwerk“ Greifenwerder bezeugt wird, sieht man ihm heute nicht mehr an.

Der Randauer Pastor Johann Melchior Becker gibt uns die älteste Nachricht von diesem noch heute bestehenden Gutsbezirk:

„1722. Um Bartholmai ist des Schützens Frau die Sievertin auff dem Greiffenwerder begraben, und die Kirch-hoff Stelle daselbst mit einem sermon eingeweihet worden.“

„Am 2. Dezember 1724 war ohne proclamation eine Trauung auf dem Greiffenwerder, dem Gute des Herrn Stallmeisters von Esebeck.“

Dann hören wir wieder 1732 und 1741 von einer Beerdigung und 1739 und 1742 von einer Trauung in der dortigen „Kirchstube“. Taufen werden von 1725 bis 1741 sogar siebenmal vorgenommen. Doch mit diesen Bemerkungen ist unsere Kenntnis jener Zeit noch nicht erschöpft. Münnich schreibt vielmehr im Randauer Kirchenbuch:

„Anno 1741 verkaufte der von Esebeck den Greiffenwerder an das Stift St. Sebastiani und dieses wolte den Pächter dieses Werders nach Westerhausen einparochiren. Patronus von Alvensleben aber klagte dawider beym Consistorio, und wurde Pastor Randawiensis in professione parochiali geschüzet, Westerhusano aber bey nahmhafter Straffe alle actus ministeriales daselbst verboten.“

Diese Entscheidung wurde wohl durch den Attest des Herrn von Esebeck herbeigeführt, der bescheinigte, daß der Greifenwerder bei Randau eingepfarrt sei, und er sich bei seiner Anwesenheit immer zur dortigen Kirche gehalten habe. Das bewies auch ein Stuhl in der Kirche, der noch 1742 die Auffschrift „Greiffenwerder“ trug. *) – Damit müßte, so meint man, diese Sache erledigt gewesen sein. Keineswegs. Am 2. Nov. 1843 (!) richtet Pastor Schulze aus Westerhüsen an den Randauer Pfarrer Flacke einen Brief, in dem wir zu unserem Erstaunen die Frage wieder aufgeworfen finden. Es heißt da unter anderem:

„Durch einen Irrthum veranlaßt, haben Sie, werther Herr Bruder, die Familie des jedesmaligen Wärters als zu Ihrer Parochie gehörig angesehen; dieselbe ist aber seit früher Zeit hier eingepfarrt gewesen, welches ich mir erlaube Ihnen darzuthun.

Die dortigen Wiesen haben früher dem Domkapitel gehört und sind jetzt erkauftes Eigenthum des Stadtcüsters Asilo. Dies Letztere ist Ihnen bekannt. Der Grund und Boden, worauf das Haus steht, gehört nicht zu Randau, denn zwischen diesen Wiesen liegen auch die von Westerhüsen und machen eine Scheidung von der Randauer Feldmark.

Im Jahre 1746 vermuthlich nach Erbauung oder Gründung des dortigen Hauses **), ist dem damaligen Wärter von der Domvoigtey aufgegeben, sich zur Gemeinde Westerhüsen in kirchlicher Hinsicht zu halten und seine am 7. März d.J. geborene Tochter von dem hiesigen Prediger Freitag taufen zu lassen, welches denn auch am 11. d.M. geschehen ist. Eine gleiche Anweisung ist von der Domvoigtey der Ehefrau des im Jahre 1767 gestorbenen Wärters Andreas Siebitz ertheilt ihren verstorbenen Ehemann in Westerhüsen beerdigen zu lassen, wo er denn auch nach Aussage des Kirchenbuches beerdigt ist. Seit der Zeit sind alle dort geborenen Kinder von dem hiesigen Prediger getauft und alle Todten hier beerdigt. Die Bewohner des Hauses haben auch, wie der Kantor Witte darthun kann, stets das Quartalgeld an die hiesige Pfarre gegeben, und der gegenwärtige Bewohner gibt es noch hieher.“

Wir hören da manches Interessante. Besonders nimmt es uns Wunder, daß kurze Zeit nach dem oben erwähnten Beschluß ein dem widersprechender Erlaß der Domvoigtei entstehen kann, und daß volle hundert Jahre keine Klärung der Sachlage erfolgt zu sein scheint. Plötzlich 1843 behauptet der Pfarrer von Westerhüsen wie der von Randau, der Greifenwerden sei bei ihm eingemeindet. Richtig ist, daß die dem Wärter unterstehenden Wiesen zu Westerhüsen gehören und von dort aus bewirtschaftet wurden und noch werden.

Die Frage kommt zur Verhandlung vor einer hohen Behörde. Flacke führt da auch ein Protokoll an, „worin die Erklärung des jetzigen Bewohners des fragl. Hauses enthalten, nach welcher das fragliche Haus seit spätestens 1814 hierher eingepfarrt gewesen sei.“

Auf die frühere Verfügung greift er nicht zurück. Sie wird überhaupt nicht erwähnt. – Am 26. Mai 1844 findet der Schlußtermin in Randau statt. Das Wichtigste möge hier im Auszug Platz finden. Vorgeladen waren die beiden Kirchenvorsteher Peter Denze und Friedrich Koch und der Wiesenwärter Buchholz. Zunächst wird der Inhalt des Königl. Dekrets vom 15. Februar a.c. erklärt Bei den mangelnden Urkunden über die Begrenzung der Parochie Westerhüsen und einem mangelnden ausdrücklichen Einpfarrungsdekret müsse entschieden werden, daß es es den Bewohnern des Grundstückes frei stehe, zu welcher Parochie sie sich schlagen wollten. In den letzten Jahren hätten sich ja die Inhaber des Hauses urkundlich nachweisbar zur Kirche von Randau gezählt. Auch habe der jetzige Wärter den Wunsch geäußert der leichteren Zugänglichkeit wegen nach Randau eingepfarrt zu werden. „Dieser Zuschlag habe dann jedoch nicht die Wirkung einer beständigen Einpfarrung, vielmehr bleiben den künftigen Bewohnern des ge. Hauses das Recht vorbehalten, unter den Bedingungen des Gesetzes und nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung der geistl. Obern, nach Erheblichkeit der Ursachen, sich von der Kirche zu Randau loszusagen und einer andern Parochie zuschlagen zu lassen.“ Nach Verlesung der zustimmenden Erklärung des Kirchenpatrons wird dem Wiesenwärter die Schlußfrage vorgelegt, „worauf derselbe entschieden erklärte, – es sei und bleibe sein Wunsch und Wille, zur Parochie Randau förmlich zugeschlagen zu werden.“

Heute wird der Hausherr auf Greifenwerder über diese Entscheidung nicht böse sein. Er ist so gleichzeitig Mitglied des Gesamtschulverbandes Randau und als solcher verpflichtet einen Teil der Kosten zu tragen. In den Jahren 1912 – 1915 betragen diese hier für ihn je 127,50 Mark. In dem zur Stadt Magdeburg gehörenden Westerhüsen dürfte er vielleicht ein Mehrfaches entrichten müssen.

*) früher soll der Greifenwerder überhaupt zu Randau gehört haben. Vor 1720 hat das Gut jedenfalls nicht bestanden, denn der Kantor Niemann bezeugt er sei darüber gegangen, als noch kein Gebäude dagestanden habe.

**) Wie wir gesehen haben, ist es zwischen 1720 und 1722 erbaut.