„Wohl dem, der seiner Väter gern gedenkt, der froh von ihren Taten, ihrer Größe den Hörer unterhält und still sich freuend ans Ende dieser schönen Reihe sich Geschlossen sieht!“

Dies alte Wort Goethes, den heutigen Herren auf Randau wohlbekannt, geleite mit sorgendem Fittich den Leser wohlbehalten über die kahlen Klippen, die ihm zahlenreich aus den nächsten Seiten entgegenblinken. Denn nicht ganz sei dieses Buch leichteren Weisen geweiht. Die Achtung gebietende Reihe jener Männer, welche die Geschichte Randaus durch Jahrhunderte gesteuert haben, jene Persönlichkeiten, welche die Vorfahren unserer Familie im Besitz von Randau waren, seien – eingedenk des Spruches – dem Leser einer kurzen Beachtung empfohlen. Das Folgende bietet keineswegs eine abgeschlossene Vollständigkeit aller Daten und Urkunden, es soll vielmehr nur in großen Zügen ein Bild entrollen, in wessen Händen Randau war, und was in Jahrhunderten dort vorgefallen.

Bei der Darstellung stütze ich mich größtenteils auf v. Mülverstedt: Codex diplomaticus Alvenslabanus und Wohlbrück: Geschichte des Geschlechtes von Alvensleben, die schon bei einer Arbeit Ludolf Müllers („Mitteilungen, betreffend das Haus Randau“) die Hauptquellen waren. Einheimische Berichte stehen mir erst aus der Zeit nach dem dreißigjährigen Kriege zur Verfügung. Was ich da in Kirchenbüchern und Pfarrakten las, findet in späteren Abschnitten eingehendere Berücksichtigung.

Die früheste urkundliche Erwähnung des Namens Randau ist vom 28. Mai 1236. Hier findet sich als Zeuge bei einem Vergleich der miles Thegenardus de Randowe. Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen dem Kloster Unser Lieben Frauen in Magdeburg und einem Iwan von Dornburg. Beider Besitzungen reichten damals fast bis an Randau heran. So läßt sich die Annahme rechtfertigen, daß dieser Thegenardus der adlige Besitzer eine Burggebietes Randau war, das etwa dem heutigen Rittergute entspricht. – Unter dem 17. Juni 1247 und 5. Oktober 1265, desgleichen im Jahre 1262 wird Conradus de Randowe genannt. 1270 und 1280 lesen wir von Ghero de Randowe, und zwar schon etwas mehr: Item litera domini Alberti ducis Brunswicensis super variatione personarum, videlicet Gheronis de Randowe, Jordani et Adelheidis puerorum Hinrici de Campe hinc inde datis.[1]

Bei Conrad und Ghero ist die Wahrscheinlichkeit schon weniger groß, daß sie Besitzer von Randau waren. Doch ist damit nicht gesagt, daß diese adlige Familie mit der Benennung des Gutes nichts zu tun hat. Es wird mehrere Träger dieses Namens gegeben haben, von denen nur einer Burgherr war. Ghero kann uebrigens nach seinem Austausch an den Erzbischof Besitzer gewesen sein, da er 1280 als Vasall Bussos von Barby genannt wird. Nach dieser Zeit ist das Gut nicht mehr lange im Besitze derer von Randau gewesen, höchstens bis 1297. Im Oktober dieses Jahres zerstörten die Bürger von Magdeburg unter Führung des Ratsmannes Tile Weske die Burg. Die Magdeburger eignen sich nach und nach die zum Gute gehörenden Privilegien an, bis sie Randau im Jahre 1307 an ihren neuen Erzbischof Burkhard den Dritten von Blankenburg verschenken. Hierüber findet sich im Schöppenchronikon: „In einer sehr alten merkwürdigen Handschrift, welche der unsterbliche Otto von Guerike verwahret hat, wird gemeldet, daß der Rat und die Bürgergemeinde der alten Stadt Magdeburg dem Erzbischof Burkhard, der nachmals erschlagen wurde, zu seinem pallio das Gut Randau, 100 Mark Silbers und zwei Fuder Weins verehret haben.“ Burkhard III. verkaufte es wieder für 400 Mark Silber.

Bis 1391 hören wir nun nichts über die Besitzer von Randau. Auch die nächste Nachricht läßt nur eine Vermutung zu. In einer Urkunde vom 2. August 1391 belehnt Albrecht Erzbischof von Magdeburg Friedrich von Alvensleben zur gesamten Hand mit Gerhard von Wederden mit „allen geistlichen und weltlichen, ledigen und verlehnten Gütern“, die der letztere vom Erzbischof zu Lehen hat, ausgenommen einige Besitzungen im Halleschen. Wohlbrück vermutet, daß dieses Lehen in dem Gute Randau, den Dörfern Lübberitz und Satuel und dem Zehnten aus Bülstringen bestanden habe. Danach wären die Herren von Wederde schon vor 1391 auf Randau Lehnsmannen des Erzbischofs gewesen. Auf ein Aussterben dieser Familie führt Wohlbrück die Mitbelehnung Friedrichs zurück. Um 1399 scheint Friedrich von Alvensleben nach Gerhards Tod einziger Lehnsträger geworden zu sein. 1404 stirbt auch er und hinterläßt vier Söhne, von denen die beiden ältesten schon 1409 nicht mehr leben. Ludolf und seine werden Besitzer und erhalten unter dem 28. März 1447 vom Erzbischof Friedrich von Magdeburg außer anderen Gütern nochmals ausdrücklich „den hoff und dorff Randow mit aller zcubehorunge unde gerechtigkeit“ zu Lehen.

(Hier ist also seit 1307 die erste sichere Tatsache über die Besitzer [2] – In einem Lehnsbrief des Erzbischofs Günther von Magdeburg vom 13. Februar 1443 erhalten die Brüder Friedrich und Hans Lohse zu Magdeburg „zcu Randow I weese.“[3]

Die Herren von Alvensleben auf Rogätz  sehen wir nicht lange im direkten Besitz von Randau. Von Ludolfs Sohn Friedrich dem Aelteren erhalten es Tile und Peter Lindau als Afterlehen. In einem Sühnevertrag vom 8. August 1470 finden wir die urkundliche Bestätigung hierfür. (Der Vertrag betraf einen gegenüber Frohse gelegenen Werder.)

In einem Lehnsbrief des Erzbischofs Ernst vom 3. Oktober 1477 werden Friedrich, Ludolfs Sohn, und Friedrich, Heines Sohn, als Lehnsträger bestätigt. Es heißt aber: „den hoff zu Randaw mit dem Kirchlehen und aller siner Friheit unde zubehorungen haben Peter und Tile Lindaw.“ Doch scheint Randau nicht ganz ein Afterlehen dieser beiden Magdeburger Bürger gewesen zu sein.  Denn in einer Urkunde vom 13. Januar 1516 verkaufen Friedrich, Heines Sohn, und seine Söhne Matthias und Ludolf an das Domkapitel zu Magdeburg aus ihren Einkünften vom Schlosse Randau einen jährlichen Zins von 6 Gulden, für 100 rheinische Gulden wiederkäuflich. Desgleichen in demselben Jahre eine Rente von 25 Gulden aus dem Hofe zu Randau an Hans Robin, Bürger zu Magdeburg. (Urkunde vom 4. Sept. 1516.) Nach einer weiteren Nachricht aus dem Jahre 1516 bestätigt Kardinal Albrecht, Erzbischof von Magdeburg, die  Leibzucht4 der Gemahlin Ludolfs von Alvensleben auf Rogätz und Randau Anna von Zerbst mit 50 Gulden jährlicher Einkünfte aus seinen Gütern.

Allem Anschein nach haben drei Generationen der Familie Lindau Randau in Afterlehen besessen. Nach Wohlbrück waren schon im Jahre 1498 Peters Söhne Hans, Heinrich, Albert und Moritz Inhaber. Also werden die in einem Lehnsbrief vom 29. März 1522 erwähnten Tile und Peter Lindau die Söhne eines dieser vier Brüder gewesen sein. Mit diesen beiden scheint die Famil,ie auszusterben. Randau fällt zurück an Ludolf von Alvensleben, Friedrich des Jüngeren Sohn. Ludolf stirbt im September 1532 ohne männliche Nachkommen. Seite Güter gehen in den Besitz seines Neffen Friedrich über. Auch er stirbt ohne Söhne. Damit ist die rote Linie des Hauses Alvensleben erloschen.

Am 5. Mai 1553 wird vorläufig ein Vergleich zwischen den Lehnsnachfolgern Friedrichs und seiner Witwe unterzeichnet. Ihm folgt am 2. Juni 1554 der endgültige Vertrag zwischen der weißen und schwarzen Linie. Endlich am 20. Juli 1554 wird das Gut in einem Teilungsvertrag der Vettern dieser Linie Andreas, dem Sohne Vigkers, zugesprochen. Darüber lesen wir: „Andreas von Alvensleben ist vor das ander theil zugetheilet der hoff zu Randaw mit aller seiner zugehorung, der jehrlich auf 200 Gulden Nutzung angeschlagen.“ Randau hat wieder einen Besitzer.

In einer Urkunde vom 14. Januar 1559 schlichten Andreas von Holzendorf, Domherr zu Magdeburg, und Heinrich von Bila, erzbischöflicher Hofrat, einen Streit zwischen Andreas von Alvensleben zu Randau und Rat und Gemeinde der Stadt Frohse, betreffend einen Werder zwischen Randau und Frohse, dessen Besitzverhältnisse zwar schon vor 89 Jahren geordnet, jetzt aber wegen Länge der Zeit, und weil die Elbe zwischen dem großen und kleinen Werder ausgetrocknet, wieder unsicher geworden seien.

Andreas von Alvensleben ist Anhänger der lutherischen Lehre. Er stirbt am 15. Januar 1565 in Randau und wird in der dortigen Kirche – deren Erbauer er ist – beigesetzt. Aus seiner Ehe mit Maria von Hodenberg stammt nur eine Tochter. Nach einem Vertrag (11. Mai 1565) zwischen der hinterbliebenen Witwe und Tochter und den nächsten Verwandten fällt Randau an Ludolf. Dieser wird sehr erfreut gewesen sein. Denn in einem Verzeichnis aus demselben Jahre heißt es: „Summa aller Schulden vff Vienau, Eichenbarleben und Randau 10048 fl 8 Schill. Lubisch.“ Er verstand jedoch zu wirtschaften. Denn obgleich er für Ankauf neuer Güter nahezu 140 000 Thl. Ausgab und außerdem fünf Töchter mit ansehnlicher Mitgift ausstattete, hinterließ er bei seinem Tode doch ein Allodialvermögen von 150 000 Gulden. [5] Uebrigens hatte Erzbischof Sigismund Ludolfs Gemahlin Bertha von Bartensleben auf Wolfsburg Gut und Dorf Randau „zu rechtem leipgedinge [6] geliehenn“ (4. Dezember 1565). Ueber die Erbfolge finden sich Verträge vom 26. Februar und Mai 1596. Gebhard, Ludolfs ältester Sohn, erhält Randau und bewirtschaftet es gleich diesem sehr einträglich. Er stirbt schon am 22. September 1609. Sein Sohn Kuno wird Besitzer von Randau (Lehnsbrief vom 5. Dezember 1609). Ihm wird das Gut jedoch erst in einem Teilungsvertrag aus dem Jahre 1629 besonders zugeteilt.

Der hohen wirtschaftlichen Blüte Randaus unter Ludolf und Gebhard folgt leider schnell der Niedergang. Die Wirren des dreißigjährigen Krieges gehen mit zermalmendem Fuße über das Dorf hinweg. Im Jahre 1631 wird es von den Magdeburg belagernden kaiserlichen Truppen zerstört.

Das kurz vorher von Kuno erbaute Wohnhaus mit Kapelle, die Pfarrwohnung und das ganze Dorf gehen in Flammen auf. Die Kirche allein überdauert den allgemeinen Untergang. Ueber den Kampf um Magdeburg, soweit er sich auf unserer Insel abspielte, gibt ein kleines Buch [7] einige wahrscheinlich zutreffende Punkte: Wolf von Mansfeld griff die Magdeburger von der linken Elbseite her an, während Tilly vermutlich sein Hauptquartier in Westerhüsen hatte. Pappenheim ließ bei Schönebeck eine Brücke schlagen, um die Südschanzen zu bombardieren. Hier waren Trutz-Pappenheim und die Prester Schanzen zu überwinden. Am 9. April fiel nach einer heftigen Kanonade Trutz-Pappenheim in die Hände der Kaiserlichen. Diese Stellung soll sich dort befunden haben, wo sich heute der „Rehberg“ im Gebiete der Kreuzhorst erhebt.

Kuno hatte viel auf Reisen gelebt und viel Geld verbraucht. Auch die Zerstörung Magdeburgs brachte ihm große Verluste. So hinterließ er bei seinem Tode am 13. März 1638 recht umfangreiche Schulden.

Am 6./16. Juli 1632 haben die Vormünder der unmündigen Söhne Gebhards von Alvensleben Rekognition ihrer Mutung8 am Gute Randau und allen anderen Alvenslebenschen Gütern erhalten. Einen richtigen Besitzer bekommt Randau erst wieder durch einen Teilungsvertrag vom 11. November 1643 in Christian Ernst, einem Neffen Gebhards. Am 20. Oktober 1649 wird er als Lehnsträger bestätigt. Neben ihm scheint noch ein Gebhard, Gebhards Sohn, Anteil an Randau gehabt zu haben (Urkunde vom 24. April 1650). – Ueber diese Zeit heißt es in Ludolf Müllers schon oben erwähnter Arbeit: „Christian Ernst erweiterte Randau, indem er wahrscheinlich durch Kauf von dem Domherrn zu Magdeburg, Johann George von Traubenheim, zehn Viertel Landes, sieben Grafenwiesen und ein Holz, der Fuchsbusch genannt, alles auf der Pöteritzer Feldmark vor Westerhüsen gelegen, zu Erbzins erhielt. Mehr als einmal standen seine Güter nahe vorm Konkurs. Christian Ernst starb am 26. November 1681. Ihm folgte im Besitze von Randau sein einziger Sohn Ludolf. Aus seiner Zeit findet sich ein interessanter Kaufbrief (31. März 1686), welcher zeigt, daß Ludolf selbst bei den Kossaten von Randau Schulden hatte. Er verkauft hierin einer Schuld von 200 Thl. wegen mit Genehmigung seiner Vettern auf Neugattersleben an seinen Gläubiger Hans Blumenthal, Einwohner zu Randau, erblich den zu Heinrich Krügers Ackerhof gehörigen Acker- und Wiesenwachs, der nach des Krügers Tode von seinem Vater Christian Ernst zu Hans Blumenthals Kossatenhofe gelegt war. – Ludolf war ein sehr gewalttätiger und roher Mensch. Fortwährend lag er im Streite mit seinen Vettern, von seiner Frau ließ er sich schon nach acht Wochen wieder scheiden. Ja er trieb es so weit, daß er nach Spandau auf die Festung gebracht wurde und nur gegen eine Kaution von 10 000 Thl. freigelassen wurde.“

Bis 1391 hören wir nun nichts über die Besitzer von Randau. Auch die nächste Nachricht läßt nur eine Vermutung zu. In einer Urkunde vom 2. August 1391 belehnt Albrecht Erzbischof von Magdeburg Friedrich von Alvensleben zur gesamten Hand mit Gerhard von Wederden mit „allen geistlichen und weltlichen, ledigen und verlehnten Gütern“, die der letztere vom Erzbischof zu Lehen hat, ausgenommen einige Besitzungen im Halleschen. Wohlbrück vermutet, daß dieses Lehen in dem Gute Randau, den Dörfern Lübberitz und Satuel und dem Zehnten aus Bülstringen bestanden habe. Danach wären die Herren von Wederde schon vor 1391 auf Randau Lehnsmannen des Erzbischofs gewesen. Auf ein Aussterben dieser Familie führt Wohlbrück die Mitbelehnung Friedrichs zurück. Um 1399 scheint Friedrich von Alvensleben nach Gerhards Tod einziger Lehnsträger geworden zu sein. 1404 stirbt auch er und hinterläßt vier Söhne, von denen die beiden ältesten schon 1409 nicht mehr leben. Ludolf und seine werden Besitzer und erhalten unter dem 28. März 1447 vom Erzbischof Friedrich von Magdeburg außer anderen Gütern nochmals ausdrücklich „den hoff und dorff Randow mit aller zcubehorunge unde gerechtigkeit“ zu Lehen.

(Hier ist also seit 1307 die erste sichere Tatsache über die Besitzer [2] – In einem Lehnsbrief des Erzbischofs Günther von Magdeburg vom 13. Februar 1443 erhalten die Brüder Friedrich und Hans Lohse zu Magdeburg „zcu Randow I weese.“ [3]

Die Herren von Alvensleben auf Rogätz  sehen wir nicht lange im direkten Besitz von Randau. Von Ludolfs Sohn Friedrich dem Aelteren erhalten es Tile und Peter Lindau als Afterlehen. In einem Sühnevertrag vom 8. August 1470 finden wir die urkundliche Bestätigung hierfür. (Der Vertrag betraf einen gegenüber Frohse gelegenen Werder.)

In einem Lehnsbrief des Erzbischofs Ernst vom 3. Oktober 1477 werden Friedrich, Ludolfs Sohn, und Friedrich, Heines Sohn, als Lehnsträger bestätigt. Es heißt aber: „den hoff zu Randaw mit dem Kirchlehen und aller siner Friheit unde zubehorungen haben Peter und Tile Lindaw.“ Doch scheint Randau nicht ganz ein Afterlehen dieser beiden Magdeburger Bürger gewesen zu sein.  Denn in einer Urkunde vom 13. Januar 1516 verkaufen Friedrich, Heines Sohn, und seine Söhne Matthias und Ludolf an das Domkapitel zu Magdeburg aus ihren Einkünften vom Schlosse Randau einen jährlichen Zins von 6 Gulden, für 100 rheinische Gulden wiederkäuflich. Desgleichen in demselben Jahre eine Rente von 25 Gulden aus dem Hofe zu Randau an Hans Robin, Bürger zu Magdeburg. (Urkunde vom 4. Sept. 1516.) Nach einer weiteren Nachricht aus dem Jahre 1516 bestätigt Kardinal Albrecht, Erzbischof von Magdeburg, die  Leibzucht [4] der Gemahlin Ludolfs von Alvensleben auf Rogätz und Randau Anna von Zerbst mit 50 Gulden jährlicher Einkünfte aus seinen Gütern.

Allem Anschein nach haben drei Generationen der Familie Lindau Randau in Afterlehen besessen. Nach Wohlbrück waren schon im Jahre 1498 Peters Söhne Hans, Heinrich, Albert und Moritz Inhaber. Also werden die in einem Lehnsbrief vom 29. März 1522 erwähnten Tile und Peter Lindau die Söhne eines dieser vier Brüder gewesen sein. Mit diesen beiden scheint die Famil,ie auszusterben. Randau fällt zurück an Ludolf von Alvensleben, Friedrich des Jüngeren Sohn. Ludolf stirbt im September 1532 ohne männliche Nachkommen. Seite Güter gehen in den Besitz seines Neffen Friedrich über. Auch er stirbt ohne Söhne. Damit ist die rote Linie des Hauses Alvensleben erloschen.

Am 5. Mai 1553 wird vorläufig ein Vergleich zwischen den Lehnsnachfolgern Friedrichs und seiner Witwe unterzeichnet. Ihm folgt am 2. Juni 1554 der endgültige Vertrag zwischen der weißen und schwarzen Linie. Endlich am 20. Juli 1554 wird das Gut in einem Teilungsvertrag der Vettern dieser Linie Andreas, dem Sohne Vigkers, zugesprochen. Darüber lesen wir: „Andreas von Alvensleben ist vor das ander theil zugetheilet der hoff zu Randaw mit aller seiner zugehorung, der jehrlich auf 200 Gulden Nutzung angeschlagen.“ Randau hat wieder einen Besitzer.

In einer Urkunde vom 14. Januar 1559 schlichten Andreas von Holzendorf, Domherr zu Magdeburg, und Heinrich von Bila, erzbischöflicher Hofrat, einen Streit zwischen Andreas von Alvensleben zu Randau und Rat und Gemeinde der Stadt Frohse, betreffend einen Werder zwischen Randau und Frohse, dessen Besitzverhältnisse zwar schon vor 89 Jahren geordnet, jetzt aber wegen Länge der Zeit, und weil die Elbe zwischen dem großen und kleinen Werder ausgetrocknet, wieder unsicher geworden seien.

Andreas von Alvensleben ist Anhänger der lutherischen Lehre. Er stirbt am 15. Januar 1565 in Randau und wird in der dortigen Kirche – deren Erbauer er ist – beigesetzt. Aus seiner Ehe mit Maria von Hodenberg stammt nur eine Tochter. Nach einem Vertrag (11. Mai 1565) zwischen der hinterbliebenen Witwe und Tochter und den nächsten Verwandten fällt Randau an Ludolf. Dieser wird sehr erfreut gewesen sein. Denn in einem Verzeichnis aus demselben Jahre heißt es: „Summa aller Schulden vff Vienau, Eichenbarleben und Randau 10048 fl 8 Schill. Lubisch.“ Er verstand jedoch zu wirtschaften. Denn obgleich er für Ankauf neuer Güter nahezu 140 000 Thl. Ausgab und außerdem fünf Töchter mit ansehnlicher Mitgift ausstattete, hinterließ er bei seinem Tode doch ein Allodialvermögen von 150 000 Gulden. [5] Uebrigens hatte Erzbischof Sigismund Ludolfs Gemahlin Bertha von Bartensleben auf Wolfsburg Gut und Dorf Randau „zu rechtem leipgedinge [6] geliehenn“ (4. Dezember 1565). Ueber die Erbfolge finden sich Verträge vom 26. Februar und Mai 1596. Gebhard, Ludolfs ältester Sohn, erhält Randau und bewirtschaftet es gleich diesem sehr einträglich. Er stirbt schon am 22. September 1609. Sein Sohn Kuno wird Besitzer von Randau (Lehnsbrief vom 5. Dezember 1609). Ihm wird das Gut jedoch erst in einem Teilungsvertrag aus dem Jahre 1629 besonders zugeteilt.

Der hohen wirtschaftlichen Blüte Randaus unter Ludolf und Gebhard folgt leider schnell der Niedergang. Die Wirren des dreißigjährigen Krieges gehen mit zermalmendem Fuße über das Dorf hinweg. Im Jahre 1631 wird es von den Magdeburg belagernden kaiserlichen Truppen zerstört.

Das kurz vorher von Kuno erbaute Wohnhaus mit Kapelle, die Pfarrwohnung und das ganze Dorf gehen in Flammen auf. Die Kirche allein überdauert den allgemeinen Untergang. Ueber den Kampf um Magdeburg, soweit er sich auf unserer Insel abspielte, gibt ein kleines Buch7 einige wahrscheinlich zutreffende Punkte: Wolf von Mansfeld griff die Magdeburger von der linken Elbseite her an, während Tilly vermutlich sein Hauptquartier in Westerhüsen hatte. Pappenheim ließ bei Schönebeck eine Brücke schlagen, um die Südschanzen zu bombardieren. Hier waren Trutz-Pappenheim und die Prester Schanzen zu überwinden. Am 9. April fiel nach einer heftigen Kanonade Trutz-Pappenheim in die Hände der Kaiserlichen. Diese Stellung soll sich dort befunden haben, wo sich heute der „Rehberg“ im Gebiete der Kreuzhorst erhebt.

Kuno hatte viel auf Reisen gelebt und viel Geld verbraucht. Auch die Zerstörung Magdeburgs brachte ihm große Verluste. So hinterließ er bei seinem Tode am 13. März 1638 recht umfangreiche Schulden.

Am 6./16. Juli 1632 haben die Vormünder der unmündigen Söhne Gebhards von Alvensleben Rekognition ihrer Mutung [8] am Gute Randau und allen anderen Alvenslebenschen Gütern erhalten. Einen richtigen Besitzer bekommt Randau erst wieder durch einen Teilungsvertrag vom 11. November 1643 in Christian Ernst, einem Neffen Gebhards. Am 20. Oktober 1649 wird er als Lehnsträger bestätigt. Neben ihm scheint noch ein Gebhard, Gebhards Sohn, Anteil an Randau gehabt zu haben (Urkunde vom 24. April 1650). – Ueber diese Zeit heißt es in Ludolf Müllers schon oben erwähnter Arbeit: „Christian Ernst erweiterte Randau, indem er wahrscheinlich durch Kauf von dem Domherrn zu Magdeburg, Johann George von Traubenheim, zehn Viertel Landes, sieben Grafenwiesen und ein Holz, der Fuchsbusch genannt, alles auf der Pöteritzer Feldmark vor Westerhüsen gelegen, zu Erbzins erhielt. Mehr als einmal standen seine Güter nahe vorm Konkurs. Christian Ernst starb am 26. November 1681. Ihm folgte im Besitze von Randau sein einziger Sohn Ludolf. Aus seiner Zeit findet sich ein interessanter Kaufbrief (31. März 1686), welcher zeigt, daß Ludolf selbst bei den Kossaten von Randau Schulden hatte. Er verkauft hierin einer Schuld von 200 Thl. wegen mit Genehmigung seiner Vettern auf Neugattersleben an seinen Gläubiger Hans Blumenthal, Einwohner zu Randau, erblich den zu Heinrich Krügers Ackerhof gehörigen Acker- und Wiesenwachs, der nach des Krügers Tode von seinem Vater Christian Ernst zu Hans Blumenthals Kossatenhofe gelegt war. – Ludolf war ein sehr gewalttätiger und roher Mensch. Fortwährend lag er im Streite mit seinen Vettern, von seiner Frau ließ er sich schon nach acht Wochen wieder scheiden. Ja er trieb es so weit, daß er nach Spandau auf die Festung gebracht wurde und nur gegen eine Kaution von 10 000 Thl. freigelassen wurde.“

Die Prozesse und Geldstrafen kosteten einen großen Teil des Vermögens, so daß Ludolf bei seinem Tode (19. September 1733) seinen Güter sehr vernachlässigt zurückläßt. Rudolf Anton, ein entfernter Verwandter, erhält Randau bei einer Teilung mit seinen Brüdern (19. März 1735). Er ist Großbritannischer Geheimer Staatsminister. Er baut in Randau den Kirchturm und schenkt dazu eine ansehnliche Summe. Schon am 4. August 1737 erfolgt sein Tod. Sein ältester Sohn, gleichfalls Kgl. Großbritannischer Geheimer  Staatsminister, erhält das Gut. Ueber ihn schreibt Müller: „Er erbaute in Randau ein neues Wohnhaus nach der Elbe zu, desgleichen verschiedene Wirtschaftsgebäude, einige Arbeitshäuser, eine Holländerei, eine Windmühle, ein Predigerwitwenhaus und einige Kolonistenhäuser. Er starb unvermählt am 16. Mai 1795.“

Das Gut fällt an Gebhard Johann Achaz, eins von den fünfundzwanzig Kindern des Gebhard August. Er nimmt sich des Wohnhauses besonders an. In seine Zeit gehört der Inhalt folgender Bemerkung, die sich in Nummer 35 der „Neujahrsblätter für die Provinz Sachsen (1911)“ findet: Randau nebst Krakau, Prester, Calenberge und Gübs werden am 25. Juni 1808 nachträglich dem Königreich Westfalen einverleibt. In den Dörfern, wahrscheinlich jedoch in Randau nicht, liegen Erekutionstruppen. Hier ist einzufügen, daß Randau bis zum Jahre 1807 vor dem Tilsiter Frieden zur Provinz Magdeburg rechnete. Während des Bestandes des Königreiches Westfalen ist es beim Departement, Distrikt und Kanton Kurmark. In früherer Zeit gehörte es übrigens zum Holzkreis des Herzogtums Magdeburg.

Gebhard Johann Achaz stirbt am 23. April 1840. Doch schon 1830 kommt Randau zur Subhastation. Die beiden Söhne des Besitzers, der Premierleutnant im 6. Kürassierregiment Gebhard Karl Ludolf und der Leutnant in demselben Regiment Karl Herrmann Achaz erstehen das Gut als Alldoium. Ueber die folgenden Jahre schreibt Ludolf Müller: „Am 17. Juli 1834 erwarb letzterer (Karl Hermann Achaz) von Gebhard Karl Ludolf dessen Anteil für  30 500 Thl. Gold und 6000 Thl. Crt. Am 6. Dezember 1850 verkaufte Karl Hermann Achaz von Alvensleben Randau an den Kaufmann Markus Salomon in Gommern, und 1853 gelangte es durch Tausch in die Hände des Regierungs- und Landesökonomierats Lamprecht, der es bis 1863 besaß.“

Laut Kaufvertrag vom 24. Februar 1863 geht das Rittergut dann in den Besitz meines Großvaters Moritz Paul Hennige über.

[1] Cop. 43 f. 110 im Kgl. Staatsarchiv zu Magdeburg. – „Desgleichen eine Urkunde des Herrn und Herzogs Albert von Braunschweig über den Austausch des (fehdegefangenen) Ghero von Randau gegen Jordan und Adelheid, Kinder Heinrichs von Campe.“

[2] Ueber das Haus Alvensleben vergleiche auch die Stammtafel.

[3] Urkundenbuch der Stadt Magdeburg.

[4] Leibzucht ist das einer Witwe zustehende Recht, aus dem Vermögen ihres verstorbenen Mannes gewisse lebenslängliche Renten zu genießen.

[5] Allodium ist freies Grundeigentum im Gegensatz zum bloßen Nutzungseigentum oder Lehen. Allodialvermögen also die gesamte freie, nicht im Lehnsnexus befindliche Habe.

[6] Leibgedinge gleich Leibzucht.

[7] Jh. Justus, In Schutt und Asche.

[8] Mutung ist das Gesuch des Vasallen um Erneuerung  der Investitur.  Also Rekognition der M.= Anerkennung der Ansprüche.