Der Ortschaftsrat Randau/Calenberge wird alle 5 Jahre von den Bürgern des Ortsteils Randau/Calenberge gewählt. Der Ortsbürgermeister wird aus der Mitte des Ortschaftsrates vom Ortschaftsrat gewählt. Der Ortschaftsrat besteht in der Regel aus 7 Mitgliedern.
 
Aufgaben des Ortschaftsrates:

  1. Vertretung der Interessen der Bürger des Ortsteils gegenüber dem Stadtrat und der Stadtverwaltung
  2. Der Ortschaftsrat nimmt zu allen den Ortsteil betreffenden Fragen Stellung und teilt das den Gremien der Stadt mit.

  3. Der Ortschaftsrat führt in der Regel monatliche öffentliche Sitzungen durch, in denen Probleme, Aktivitäten und Anfragen zum Ortsteil behandelt werden. In jeder Sitzung wird eine Bürgerfragestunde abgehalten, in der die Bürger Anfragen und Probleme vorbringen können.

  4. Der Ortschaftsrat fördert das kulturelle Leben im Ort und unterstützt die Vereine des Ortes.

  5. Einmal im Jahr findet eine Oberbürgermeisterdienstberatung im Ortsteil statt, in der der Ortschaftsrat Probleme des Ortes direkt mit dem Oberbürgermeister und den Beigeordneten diskutieren kann.

  6. Der Ortschaftsrat führt Ortsbegehungen durch, um Probleme in Fragen der Ordnung und Sicherheit im Ortsteil mit den Bürgern und der Stadtverwaltung zu klären.

Befugnisse des Ortschaftsrates:

  1. Der Ortschaftsrat kann alle den Ortsteil betreffende Fragen mit dem Stadtrat und der Stadtverwaltung diskutieren und umsetzen. Jedoch Gesetzes gebende Beschlüsse für die Stadt Magdeburg bleiben dem Stadtrat vorbehalten.

  2. Der Ortsbürgermeister kann an den Stadtratssitzungen teilnehmen und hat dort auch Rederecht.

  3. Der Ortsbürgermeister besitzt einen finanziellen Fonds für Repräsentation und Ehrengaben. Damit werden Präsente für Jubilare, Auszeichnungen und andere Anlässe finanziert.

  4. Der Ortschaftsrat hat Einfluss auf die Einhaltung, der im Eingemeindungsvertrag festgelegten Sonder-
  5. konditionen für den Ortsteil.