Zusammenfassung Neufassung Grünanlagensatzung

Zusammenfassung Neufassung Grünanlagensatzung

Überarbeitung erfolgte hauptsächlich aus sicherheitsbehördlicher Sicht

Durch eine neue Regelung kann bei Spielplätzen in Ausnahmefällen wie z.B. Lärmbelästigung schneller auf Probleme reagiert werden, der Verwaltungsaufwand wird reduziert

Es wurde eine Regelung zum Verhalten auf Grillwiesen ergänzt. Zudem wurde die Nutzung zwischen 22:00 Uhr und 08:00 Uhr untersagt sowie ein Grillverbot ab Waldbrandstufe 3 festgelegt.

Es wurde eine Regelung zu Hundeauslaufwiesen ergänzt. Das Ordnungsamt erhält eine bessere rechtliche Handhabe für gezielte Kontrollen.

Durch umgesetzte Planungen in Bebauungsplangebieten, Ausgleichsflächen, Verkauf von städtischen Flächen oder veränderte Zuordnung des Zuständigkeitsbereichs sind neue Grünanlagen entstanden bzw. weggefallen, die Anlagen der Satzung wurden entsprechend überarbeitet.

Bei den Grünanlagen der Ortschaft gibt es nur eine Änderung:

Folgende extensiv gepflegte Grünanlage ist weggefallen, es handelt sich jetzt offiziell um Straßenbegleitgrün:

  • Heerstraße/vom Mönchsgraben zur Gierfähre

Ansonsten gibt es wie gehabt laut Satzung folgende Anlagen im Ort:

Grünanlagen in der Ortschaft mit Leinenzwang (Anlage 1.1, Seite 6):

  • Calenberger Straße/Feuchtgehölz
  • Dorfumgehungsweg/Calenberge
  • Friedhofsweg
  • Kantorgang/Randau
  • Maulbeerbaumweg/Verbindungsweg
  • Zur Kreuzhorst/um Friedhof

Spielplätze in der Ortschaft (Anlage 1.2, Seite 2):

  • Müllerbreite
  • Calenberger Dorfstraße

Extensiv gepflegte Grünanlagen, die durch andere Gesetze (z.B. BauGB, BNatSchG, NatSchG-LSA, FFOG) in ihrer Nutzbarkeit eingeschränkt sind ohne Leinenzwang (Anlage 1.4, Seite 1-2):

  • Alte Elbe/LSG/südl. Calenberge
  • An der Alten Elbe/LSG/Südabschnitt
  • An der Elbaue/LSG/Radweg nach Calenberge
  • Greifenwerder/LSG/Radweg
  • Greifenwerder/LSG/Streuobstwiese
  • Prinzenwiese/LSG/Zimpelwiese/am Deich
  • Zur Kreuzhorst/LSG