Aus 3G wird 2G

19.11.2021

Sachsen-Anhalt verschärft Corona-Maßnahmen: Aus 3G wird 2G

Kein Zutritt für Ungeimpfte

Die Corona-Pandemie verändert wieder verstärkt den Alltag der Menschen in Sachsen-Anhalt. Bund und Länder stellen neue Regeln auf. Nicht nur Ungeimpfte bekommen das zu spüren.

Magdeburg/dpa – Angesichts rasant zunehmender Infektionen und steigender Zahlen von Corona-Patienten in den Krankenhäusern ändern sich auch in Sachsen-Anhalt die Regeln zur Eindämmung der Pandemie in vielen Lebensbereichen. Nach den Beratungen von Bund und Ländern sowie der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes werden in den kommenden Tagen die Corona-Maßnahmen verschärft. Darauf hat sich das Magdeburger Kabinett nach Angaben von Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) verständigt. Grundsätzlich wird aus dem bisherigen 3G für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete in Innenräumen nun 2G – Eintritt erhalten dann nur Geimpfte und Genesene.

Bund und Länder hatten am Donnerstag beschlossen, dass Ungeimpfte künftig überall da keinen Zutritt zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie und Hotels mehr haben sollen, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten ins Krankenhaus eingewiesen wird. Die meisten Länder reißen diesen Schwellenwert schon jetzt – Sachsen-Anhalt sogar deutlich.

Sachsen-Anhalt: Schärfere Corona-Maßnahmen kommen

Die Änderungen sollen in der nächsten Woche vor dem 25. November in Kraft gesetzt werden. Ziel ist laut einer Ministeriumssprecherin, dass das Kabinett die neue 15. Landesverordnung am kommenden Dienstag beschließt. Alle Maßnahmen, die vor dem Auslaufen der Notlage beschlossen wurden, sollen dank einer Übergangsregelung bis zum 15. Dezember gelten können. Ein Überblick über die Pläne:

  • Gastronomie, Freizeit, Veranstaltungen: Künftig sollen nach Angaben von Grimm-Benne nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt etwa zu Freizeiteinrichtungen und Vergnügungsstätten, Seniorenbegegnungsstätten, Bus- und Schiffrundfahrten und zur Innengastronomie haben. Auch für Veranstaltungen ab 50 Personen gilt die Regel. Für Kinder und Jugendliche reicht demzufolge ein Test. Trotz 2G sollen Abstände und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gelten.

Alternativ können Gastronomen laut der Ministerin künftig auch auf ein sogenanntes 2G-plus-Optionsmodell setzen. Das bedeutet, dass für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich getestet sind, in den Innenräumen Maskenpflicht oder Abstände entfallen.

  • Weihnachtsmärkte: In Außenbereichen sollen mehr Freiheiten möglich sein als in Innenräumen. Die Weihnachtsmärkte sollen weiterhin stattfinden können, wenn die Einhaltung der Abstände sichergestellt werden kann. Dies hänge auch von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab und müsse entsprechend kontrolliert werden, sagte die Grimm-Benne. Für Hütten mit Innenbereich gelten die Vorgaben für die Gastronomie und Freizeit.
Hotels und Herbergen: Private Übernachtungen nur mit 2G-Nachweis
  • Einzelhandel: In Supermärkten und anderen Einzelhandelsgeschäften bleiben die Regelungen wie gehabt, sagte die Sprecherin des Sozialministeriums. Masketragen werde weiter beim Einkaufen dazugehören.
  • Hotels und Herbergen: Wer in den Urlaub fahren will oder aus anderen privaten Gründen in einer Unterkunft übernachtet, muss künftig nachweisen, geimpft oder genesen zu sein. Beherbergungen aus beruflichen Gründen gehen auch ohne 2G-Nachweis.
  • Friseur und andere körpernahe Dienstleistungen: Vor dem Waschen, Schneiden, Föhnen kommt der 3G-Nachweis. Auch wer zur Fußpflege oder zur Kosmetik geht, muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder aktuell getestet ist.
  • Arbeitsplatz: Die Homeoffice-Pflicht ist bundesweit zurück. Wo es möglich ist, sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also von zuhause aus arbeiten. Für diejenigen, die am klassischen Arbeitsplatz tätig sind, gilt 3G – sie müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das gilt nach Angaben des Gesundheitsministeriums auch für Beschäftigte in der Gastronomie. Die Regelung soll spätestens ab dem kommenden Mittwoch greifen.
  • Bus und Bahn: Fahrgäste müssen voraussichtlich vom kommenden Mittwoch an nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind – nur dann dürfen sie mitfahren. Grimm-Benne forderte am Freitag im Landtag, dass dies auch kontrolliert werden müsse. „Ich stelle mir das so vor, dass diejenigen, die Schwarzfahrten überprüfen, dann auch das überprüfen.“
  • Schule: Das Land will nach Angaben der Gesundheitsministerin alles dafür tun, „dass der Präsenzunterricht in den Schulen aufrechterhalten werden kann“. Flächendeckende Schließungen soll es nicht mehr geben. Nach wie vor testen sich Schülerinnen und Schüler mehrmals pro Woche selbst auf das Coronavirus. In Quarantäne müssen nur positiv Getestete geschickt werden, Kontaktpersonen nicht mehr unbedingt. Die Gesundheitsämter entscheiden im Einzelfall. Bei positiven Fällen soll in der betroffenen Klasse noch häufiger getestet werden.
  • Alten- und Pflegeheime: Weil die Bewohnerinnen und Bewohner besonders gefährdet sind, gelten in den Heimen besonders strikte Vorgaben. Alle Besucher und Mitarbeiter müssen eine negative Testbescheinigung vorweisen. Das gilt auch für geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Impfpflicht gibt es derzeit nicht. Die Bundesländer haben den Bund aber gebeten, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben.
  • Diskotheken: Bei den sogenannten Tanzlustbarkeiten soll verpflichtend 2G plus eingeführt werden. Das bedeutet, dass sich Geimpfte und Genesene dann zusätzlich testen lassen müssen, um Zutritt zu erhalten. Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder das Einhalten von Abständen würde dann dort entfallen.

Und warum das alles? 

Die Corona-Lage spitzt sich seit Wochen zu. In Sachsen-Anhalt werden nahezu täglich neue Höchstwerte bei der Sieben-Tage-Inzidenz erreicht. Am Freitag lag die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und sieben Tage bei 442,8. Vor einem Monat hatte der Wert noch 70,2 betragen. Damals wurden binnen eines Tages 292 neue Fälle gemeldet, an diesem Freitag waren es laut Robert Koch-Institut 2356.

Zugleich ist der Anteil der vollständig Geimpften mit 64,2 Prozent vergleichsweise gering. Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen lag in Sachsen-Anhalt am Freitag bei 11,92 und damit deutlich über dem bundesweiten Wert von 5,34.

Auch wenn die neuen Regeln in Sachsen-Anhalt erst in der nächsten Woche gelten sollen, bat Grimm-Benne am Freitag darum, dass Veranstalter und Gastronomen diese umgehend anwenden. „Bitte nutzen Sie das schon dieses Wochenende.“