Das ist in Sachsen-Anhalt ab dem 25. Mai erlaubt und geöffnet

27.05.2021

Das ist in Sachsen-Anhalt ab dem 25. Mai erlaubt und geöffnet

Sachsen-Anhalt lockert die Corona-Beschränkungen. Ab 25. Mai sind Veranstaltungen im Innenbereich möglich, die Gastronomie ebenfalls wieder vollständig öffnen und auch Schwimmen ist dann wieder erlaubt. Vorausgesetzt wird aber die 3-G-Regel: Nur Getestete, Geimpfte und Genesene dürfen die neuen Lockerungen genießen.

3G-Regel:

  • Geimpfte (Zweitimpfung seit min. 14 Tagen)
  • Genesene
  • Getestete (<48 Stunden)