Bushaltestellen

Barrierefreie Bushaltestellen

Wendeschleife Müllerbreite hat die Nase vorn

Magdeburgs Bushaltestellen sollen schrittweise barrierefrei werden. Parallel zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen sollen auch die Bushaltestellen in Magdeburg bis 2050 schrittweise stufenfrei werden.

Pro Jahr sollen dabei – neben den barrierefreien Straßenbahnhaltestellen – 12 Bushalteplätze bzw. 6 Bushaltestellen mit zwei Richtungshalteplätzen in die Planungsphase übergehen.

Die vorgenommenen Priorisierungen der Haltestellen in Randau-Calenberge liegen teilweise weit auseinander. Die Nase vorn hat dabei die Haltestelle/Wendeschleife Müllerbreite in Randau. Sie steht auf Platz 11 (von 174). Die Baumaßnahmen sollen hier schon im Jahr 2025 beginnen. Schlusslicht in unserem Bereich ist die Haltestelle Schloss Randau. Sie wurde auf Platz 122/174 gesetzt. Mit ihrer Umsetzung ist nicht vor 2042 zu rechnen (siehe Kartenausschnitt).

Der erste Blick auf diese Übersicht erzeugte zunächst Unverständnis, da die Haltestelle „An der Elbaue“ im Verhältnis sehr wenig frequentiert wird. Allerdings ist hier in Richtung Randau gar keine Ausstiegszone vorhanden, wodurch sie sich in der Priorisierung vor die Haltestelle in Calenberge schiebt, die in dieser Hinsicht relativ gut ausgebaut ist.

Prioritätenliste – Herstellung barrierefreier Bushaltestellen

Die Landeshauptstadt Magdeburg ist Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Die Landeshauptstadt Magdeburg wird eine barrierefreie Mobilität im ÖSPV umsetzen. Die damit verbundene Zielstellung ist die Schaffung eines öffentlichen Mobilitätssystems für alle Menschen in Magdeburg. Ausgangspunkt dieser Bemühungen ist die UN-Behindertenkonvention von 2006. Diese verpflichtet die unterzeichnenden Staaten

„wirksame und geeignete Maßnahmen zu treffen (…) um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilnahme an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren.“ [1]

Diese Verpflichtung wurde in deutsches Recht umgesetzt. Von daher ergibt sich mit Änderung des PBefG zum 1. Januar 2013 im Hinblick auf die Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine neue Rechtslage. Neu verankert wurden Vorschriften zur Barrierefreiheit der Personenbeförderung und zu deren zeitlicher Umsetzung. Nach § 8 Abs. 3 PBefG werden die Aufgabenträger des ÖPNV nunmehr verpflichtet, im

„Nahverkehrsplan … die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“[2]

Wie auch bereits bei den Straßenbahnhaltestellen wurden auch bei der Überprüfung der Bushaltestellen erhebliche Defizite hinsichtlich der barrierefreien Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten erkannt, die nun schrittweise abgebaut werden sollen.

Aus den Anpassungsbedarfen und Kostenbewertungen wurden Prioritäten abgeleitet zur schrittweisen, koordinierten Realisierung des Magdeburger Standards. Daher wird in Ergänzung zur „Prioritätenliste – Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen“ die „Prioritätenliste – Herstellung barrierefreier Bushaltestellen“ im gesamten ÖSPV im Bereich der Aufgabenträgerschaft der Landeshauptstadt Magdeburg zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe Anlagen). Beide Prioritätenlisten bilden die Grundlage für die laut Beschluss-Nr. 178-004(VII)19 vorzunehmende haushaltsrechtliche Einsteuerung von jährlich 5 Mio. Euro durch Aufteilung auf konkrete Maßnahmen. In Magdeburg gibt es derzeit 222 durch Busse bediente Haltestellen. Davon werden 60 sowohl durch Straßenbahnen und Busse und 162 ausschließlich durch Busse bedient. Eine Haltestelle kann aus mehreren Halteplätzen bestehen. Die Anzahl der zu betrachtenden Halteplätze stellt sich folgendermaßen dar (Stand Dezember 2020, nach Eröffnung Bauabschnitt 7 der 2. Nord-Süd-Verbindung):

Somit besteht unter den in dieser Drucksache betrachteten Halteplätzen bei 298 ein kurz- bzw. mittelfristiger Handlungsbedarf und bei weiteren 46 ein langfristiger Handlungsbedarf. Aufgrund seiner besonderen Bedeutung sollen die bereits begonnenen Planungen zum ZOB parallel und unabhängig von den Planungen zum barrierefreien Ausbau der weiteren Haltestellen vorangetrieben werden. Bei Ausbau ganzer Straßenzüge werden die anliegenden Haltestellen barrierefrei gestaltet (Sowieso-Maßnahmen). So ergeben sich nachfolgende Prioritäten:

Priorität A: ZOB

Priorität 0: in Umsetzung, Planfeststellung, Planung oder Betrieb befindlich

Priorität 1 ff: Weitere Haltestellen entsprechend Punktbewertung

Priorität 999: bereits nach Magdeburger Standard barrierefreie Haltestellen

Aus fachlicher und rechtlicher Sicht erscheint es geboten, die Herstellung barrierefreier Straßenbahn- und Bushaltestellen gleichzeitig voranzutreiben. Mit dem durch Beschluss-Nr. 780- 028(VII)21 beschlossenen Änderungsantrag DS0327/20/1/1/1 hat der Stadtrat seinen Willen zum Ausdruck gebracht, dass die Stufenfreiheit im Straßenbahnbereich bis 2048 erreicht wird. In Analogie hierzu ist die vorliegende Prioritätenliste so aufgebaut, dass die Barrierefreiheit im Busbereich in zeitlicher Nähe hierzu, d. h. im Jahr 2050 erreicht werden soll. Unter Berücksichtigung der Anzahl von 325 vorhandenen Bushalteplätzen bedeutet dies, dass ab sofort neben der Planung der barrierefreien Straßenbahnhaltestellen mit der Planung von 12 barrierefreien Bushalteplätzen pro Jahr bzw. 6 Bushaltestellen mit zwei Richtungshalteplätzen begonnen werden muss.

[1] UN-Behindertenkonvention in der Fassung vom 13.12.2006

[2] Personenbeförderungsgesetz in der Fassung vom 14.12.2012