Schärfere Bußgelder für Autofahrer beschlossen
Schärfere Bußgelder für Autofahrer beschlossen
16.04.2021
Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich nach monatelangem Tauziehen auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Der sieht in vielen Punkten massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Die Einigung wurde am Freitag bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) unter dem Vorsitz Bremens verkündet.
Die umstrittene Verschärfung für die Fahrverbote ist vom Tisch. Dafür hatte auch eine Petition des Automobilclubs „Mobil in Deutschland“ mit über 165.000 Unterstützern gesorgt. Allerdings wurden aber die Bußgelder teils verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt. Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Das sind die neuen Strafen und Bußgelder in der StVO
- Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kostet künftig bis zu 110 Euro.
- Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.
- Neuer Tatbestand: Wer einen E-Auto-Ladeplatz (oder für Carsharing-Fahrzeuge) zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.
- Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung auf bis zu 100 Euro.
- Das „ganz normale“ Knöllchen kostet künftig nicht mehr bis zu 15 Euro, sondern bis zu 55 Euro.
- Das Durchfahren oder Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet künftig zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld sowie einen Monat Fahrverbot.
- Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, zahlen 70 Euro.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Auto-Posing, das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.
- Notorische Schnellfahrerbrauchen künftig ein dickes Konto. Geschwindigkeitsübertretungen werden heftiger bestraft. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Reform bestehen.
Die neuen Strafen für überhöhte Geschwindigkeiten:
| innerorts | außerorts | ||
km/h zu schnell | € bisher | € ab 16.04. | € bisher | € ab 16.04. |
<10 | 15 | 30 | 10 | 20 |
11-15 | 30 | 50 | 20 | 40 |
16-20 | 35 | 70 | 30 | 60 |
21-25 | 80 | 115 | 70 | 100 |
26-30 | 100 | 180 | 80 | 150 |
31-40 | 160 | 260 | 120 | 200 |
41-50 | 200 | 400 | 160 | 320 |
51-60 | 280 | 560 | 240 | 480 |
61-70 | 480 | 700 | 440 | 600 |
>70 | 680 | 800 | 600 | 700 |