Ostermontag
Der Ostermontag gehört mit dem Zweiten Weihnachtsfeiertag (Stephanstag) und dem Pfingstmontag zu den zweiten Feiertagen der höchsten christlichen Feste.
In der Liturgie der römisch-katholischen Kirche hat der Ostermontag, wie jeder einzelne Tag der Osteroktav, den Rang eines Hochfestes. Als arbeitsfreier Festtag ist der Ostermontag der Überrest einer Arbeitsruhe, die einst von Palmsonntag bis zum Weißen Sonntag dauerte, aber ab dem Hochmittelalter bereits am Mittwoch nach Ostern endete. Papst Urban VIII. erklärte 1642 die Tage von Ostersonntag bis Dienstag nach Ostern für arbeitsfrei[7]. Somit trat neben das „Leidenstriduum“ (Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag) ein „Auferstehungstriduum“, das von Ostersonntag bis Osterdienstag dauerte. Später blieb davon nur der Ostermontag als arbeitsfreier Tag übrig.
Im Tagesevangelium wird die Auferstehung Jesu Christi aus dem Blickwinkel der Emmausjünger erzählt: Zwei Jünger Jesu sind am dritten Tag nach der Kreuzigung Jesu aus Jerusalem fortgegangen, um nach Emmaus zurückzukehren. Auf dem Weg dorthin schließt sich ihnen ein dritter, unbekannter Mann an. Dieser hinterfragt die Trauer der beiden Heimkehrer und erläutert ihnen schließlich, dass der Messias all das erleiden musste, wie es die Schrift vorhergesagt hatte. In Emmaus angekommen, laden die Jünger den Mann in die Herberge ein. Er bricht am Tisch das Brot, und in diesem Moment erkennen sie Jesus, der aber vor ihren Augen verschwindet. Sie kehren sofort um, erreichen noch in der Nacht wieder Jerusalem und erzählen den dort noch versammelten Jüngern von ihrem Erlebnis.